Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sunset Models GmbH
Lerchenstr. 17
40547 Düsseldorf

Vertreten durch:

Marc Demmig

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 211-22 07 970

E-Mail: office@sunset-models.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Düsseldorf
Registernummer: HRB 54699

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE251255547

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Urheberrecht

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Buchungsbedingungen der Sunset Models GmbH

§ 1 Einleitende Regelungen

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Modellen, der Modellagentur (im Folgenden: Sunset Models) und dem Kunden verbindlich, soweit im Einzelfall keine ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Vertragsgrundlagen

  1. Sunset Models handelt im Rahmen der Vermittlung im Namen und Auftrag der jeweiligen Modelle. Als Kunde gilt derjenige, der bei Sunset Models bucht, soweit zum Buchungszeitpunkt nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Kunde schuldet Sunset Models eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20% des vereinbarten Modellhonorars sowie etwaiger Buyouts oder Ausfallhonorare, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
  3. Jegliche Haftung von Sunset Models für das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Modell und Kunde ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Fotomodell mit Ansprüchen gegen Sunset Models aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Die Vermittlungsprovision ist auch bei Folgebuchungen desselben Modells fällig, solange das Modell von Sunset Models vertreten wird. Endet die Vertretung, bleibt die Provisionspflicht für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der letzten Buchung bestehen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Buchungen unter Umgehung von Sunset Models (z.B. durch Direktbuchung des Modells) zu unterlassen. Bei Verstoß haftet der Kunde auf Schadensersatz.

§ 3 Vertragsmodalitäten

  1. Optionen stellen terminverbindliche Reservierungen dar. Eine Option verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Tätigkeitsbeginn (jeweils bis 18.00 Uhr) oder innerhalb eines Werktages nach entsprechender Aufforderung durch Sunset Models in eine Festbuchung umgewandelt wird. Samstag und Sonntag bleiben unberücksichtigt.
    Maßgeblich ist die mitteleuropäische Zeit.
    Optionen werden nach Rangfolge verwaltet. Hierüber wird der Kunde informiert.
  2. Festbuchungen sind für beide Parteien verbindlich. Sunset Models bestätigt die Buchung schriftlich unter Nennung der wesentlichen Vertragsdetails.
  3. Wetterbedingte Buchungen gelten ausschließlich am Aufenthaltsort des Modells und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
    Bei unklarer oder ungeeigneter Wetterlage kann der Kunde die Buchung bis spätestens einen Kalendertag vor Beginn kostenpflichtig stornieren.
    Es wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.

§ 4 Stornierungen

  1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund storniert werden. Die Stornierung ist Sunset Models unverzüglich anzuzeigen, der Stornierungsgrund ist gegenüber Sunset Model zu belegen.
  2. Bei Stornierung durch das Modell bemüht sich Sunset Models um gleichwertigen Ersatz.
  3. Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden ohne wichtigen Grund oder nicht fristgerecht, ist das volle vereinbarte Modellhonorar zu zahlen.
    Erstattungsfähige Kosten, die Sunset Models oder dem Modell bereits entstanden sind (z.B. Reisekosten), sind vom Kunden zu ersetzen.

§ 5 Einsatzzeiten

  1. Die reguläre Arbeitszeit bei Tagesbuchungen beträgt 8 Stunden (9:00 bis 18:00 Uhr inkl. einer Stunde Pause), bei Halbtagsbuchungen 4 Stunden.
  2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Modells am vereinbarten Einsatzort zur vereinbarten Startzeit. Tätigkeiten wie Make-up und Hairstyling gelten als Bestandteil der Arbeitszeit.
  3. Überstunden werden je angefangener Stunde mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars vergütet. Eine Kulanzgrenze von 30 Minuten gilt als nicht vergütungspflichtig.
  4. Gemeinsame Transfers zwischen Hotel und Einsatzort gelten als Arbeitszeit; bei einer täglichen Gesamtdauer unter einer Stunde erfolgt keine Berechnung.

§ 6 Vergütung

  1. Die Vergütung umfasst das Tageshonorar sowie das Entgelt für Nutzungsrechte (Buyouts) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Bei Halbtagsbuchungen beträgt die Vergütung 60% des Tageshonorars. Stunden- und Halbtagsbuchungen bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung.

§ 7 Reiseaufwendungen

  1. Der Ersatz für Reisetage des Modells richtet sich nach folgender Staffelung:
    • Bis zu 2 Arbeitstage: volles Tageshonorar
    • Bis zu 4 Arbeitstage: halbes Tageshonorar
    • Mehr als 4 Arbeitstage: kein Ersatz
  2. Reisespesen (inkl. Übernachtungen und Verpflegung) werden nur angereisten Modells erstattet. Lokal ansässige Modelle erhalten keine Übernachtungs-kosten.
    Taxi- und Transferkosten werden, ausgenommen bei Halbtags- und Stundenbuchungen, ab Stadtgrenze übernommen. Erstattungen erfolgen pauschal nach steuerlichen Richtwerten oder gegen Belegvorlage.

§ 8 Zahlungsmodalitäten

  1. Alle Rechnungsbeträge, einschliesslich Honorar, Buyouts, Ausfallhonorar, Provision, Ersatz für Reisetage und Spesen, sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug in Euro - zzgl. der gesetzlichen MwSt. - fällig.
    Reisespesen können in Landeswährung zum jeweiligen Ankaufskurs beglichen werden.

§ 9 Beanstandungen

  1. Beanstandungen sind Sunset Models unverzüglich anzuzeigen. Zur Nachweis-sicherung sind Belegfotos anzufertigen.
  2. Bei berechtigter Beanstandung entfällt jegliche Zahlungspflicht gegenüber dem Modell, sofern kein Einsatz des Modells erfolgte. Wird das Modell dennoch eingesetzt, gilt dies als Verzicht auf Beanstandung.
  3. Bei schuldhafter Verspätung des Modells verlängert sich die Arbeitszeit entsprechend. Ist ein Nachholen nicht möglich, erfolgt eine anteilige Kürzung des Honorars.
  4. Bei risikobehafteten Einsätzen hat der Kunde eine geeignete Versicherung abzuschließen. Wird Sunset Models das Risiko nicht offengelegt, kann das Modell den Einsatz verweigern und ein Ausfallhonorar von 70% des Gesamthonorars verlangen.
  5. Die Haftung von Sunset Models aus jeglichem Rechtsgrund ist - außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit - auf das Zweifache der Agenturprovision begrenzt. Für das Modell gilt eine Begrenzung auf das Zweifache des vereinbarten Gesamthonorars. Darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Verwertungsrechte

  1. Mit Zahlung des vereinbarten Entgelts werden dem Kunden Nutzungsrechte für ein Jahr innerhalb Deutschlands für den konkret vereinbarten Zweck, das Produkt und die Nutzungsart eingeräumt. Die Frist beginnt mit der ersten Nutzung, spätestens jedoch vier Wochen nach Aufnahmeerstellung.
  2. Jedwede weitergehende Nutzung (z.B. Plakate, Verpackungen, Video, Namensnutzung) bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Sunset Models. Die Vergütung von Buyouts richtet sich nach den üblicherweise von professionellen Modellagenturen angesetzten Prozentsätzen für Buyouts auf das Modellhonorar.
  3. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist untersagt. Im Falle einer unbefugten Nutzung wird neben der nachträglichen Vergütung (Nachhonorierung) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten Modellhonorars zuzüglich etwaiger Provision fällig. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Schlussklauseln

  1. Für oben genannte Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sunset Models. Der Kunde verpflichtet sich, Modelle nicht zu eigenständigen Vertragsänderungen anzuhalten.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

Stand: 21.10.2025

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